Neu Esta-APP – Einreise Vereinigte Staaten von Amerika

USA

Neue Esta-App soll USA-Einreisen erleichtern

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen!

  • ESTA (Electronic System for Travel Authorisation):
    Für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP), auch für Transitreisen, muss mindestens 72 Stunden vor der Einreise eine Reisegenehmigung über die ESTA-Website oder ESTA Mobile App (Android oder Apple) beantragt werden. 

  • Aufgrund der hohen Anzahl von ESTA-Anträgen wird eine Beantragung der Reisegenehmigung mindestens 2 Monate vor Antritt der Reise empfohlen. Im Falle einer Ablehnung muss ein Visum an der Botschaft der Vereinigten Staaten beantragt werden. Dies ist mit einer längeren Verfahrenszeit verbunden. 

  • Die Gebühr kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden, kommerzielle Anbieter verlangen zusätzliche Gebühren. Die ESTA-Registrierung berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen und ist für zwei Jahre gültig. Bei Neuausstellung eines Reisepasses ist eine neue ESTA-Registrierung durchzuführen. Es wird geraten, die ESTA-Freigabe auszudrucken und mitzunehmen. Die Entscheidung über die Einreise wird an der Grenze getroffen. Bei Einreiseverweigerung stehen Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme unter DHS Traveler Redress Inquiry Program (DHS Trip) zur Verfügung.

WICHTIG – Folgende Personen dürfen NICHT mit einem ESTA einreisen, sondern müssen ein Visum beantragen:

  • Alle Reisenden, die nicht touristisch oder geschäftlich unterwegs sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Au-pair, Arbeitsaufnahme etc.)
  • im Fall der Ablehnung einer ESTA-Registrierung
  • Alle Personen, die sich seit 01.03.2011 in Libyen, Somalia, Jemen, im Irak, Iran, Sudan, in Nordkorea oder Syrien bzw. seit 12.01.2021 in Kuba aufgehalten haben oder neben der österreichischen Staatsbürgerschaft auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Kuba, Sudan, Nordkorea oder Syrien besitzen. Bestehende ESTA-Genehmigungen für diesen Personenkreis sind widerrufen. Über allfällige Ausnahmen gibt die Vertretung der USA in Österreich Auskunft.